Datenerhebung zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages PDF Drucken E-Mail

Nach § 9 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz können Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurort, Erholungsort oder Küstenbadeort staatlich anerkannt sind, zur Deckung ihres Aufwandes für die Förderung des Fremdenverkehrs sowie für Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben.

Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Auf Anregung des Marketingbeirates der Kurbetriebsgesellschaft Braunlage GmbH hat der Rat der Stadt Braunlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2008 den Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Fremdenverkehrbeitragssatzung in der Stadt Braunlage gefasst. Dieser Grundsatzbeschluss ist notwendig, um schon vor dem Erlass der eigentlichen Fremdenverkehrsbeitragssatzung die erforderlichen Auskünfte von den künftigen beitragspflichtigen Personen und Betrieben in Braunlage und Hohegeiß zu erhalten.

Die Stadtverwaltung hat in der 3. KW 2009 -also bis zum 17. Januar 2009- allen Personen und Firmen, bei denen vermutet wird, dass ihnen in irgendeiner Form ein Vorteil aus dem Fremdenverkehr geboten wird, ein Anschreiben mit einem entsprechenden Fragebogen zukommen lassen. In diesem Fragebogen wird neben der Lage des Betriebes und der ausgeübten Tätigkeit auch der steuerbare Umsatz sowie der Gewinn der Jahre 2007 und 2008 abgefragt. Das Anschreiben sowie den entsprechenden Fragebogen können Sie auch nachfolgend einsehen bzw. herunterladen.

icon Anschreiben Fremdenverkehrsbeitrag

icon Erklärung zur Datenerhebung Fremdenverkehrsbeitrag

 
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